Was macht man als Geschäfts­füh­rer von Phönix 95 Höxter

Bei Phönix ist der Geschäfts­füh­rer für die Erle­di­gung der Alltags­ge­schäf­te zustän­dig. Gemäß der
Vereins­sat­zung ist er darüber hinaus auch der Vertre­ter des Präsi­den­ten und ist somit, gem. §26 BGB, auch Allein­ver­tre­tungs­be­fugt
für den Verein.

Der Geschäfts­füh­rer ist im Präsi­di­um für die Koor­di­nie­rung und Prio­ri­sie­rung der anfal­len­den
Aufga­ben des Vorstan­des verant­wort­lich. Neben der Erle­di­gung des gesam­ten Schrift­ver­kehrs im
Namen des Vereins, ist er auch für die Eingangs­be­ar­bei­tung, Sortie­rung und ggf. Beant­wor­tung des
Post- und E‑Mailverkehrs des Vereins zustän­dig. Hier­bei stellt er sicher, dass einge­hen­de
Infor­ma­tio­nen an die jewei­li­gen Mitglie­der des Präsi­di­ums oder des erwei­ter­ten Vorstan­des
weiter­ge­lei­tet werden.

Eine weite­re Aufga­be des Geschäfts­füh­rers ist die Verwal­tung der Vereins­mit­glie­der. Er ist zustän­dig
für die Erfas­sung neuer Mitglie­der und für den Versand von Aufnah­me­be­stä­ti­gun­gen, der
Archi­vie­rung von Aufnah­me­an­trä­gen und auch der Erfas­sung von Kündi­gun­gen, sowie deren
Bestä­ti­gung. Als zentra­le Stel­le der Mitglie­der­ver­wal­tung nimmt der Geschäfts­füh­rer Beschwer­den
von Vereins­mit­glie­dern entge­gen.

Das gesam­te Versi­che­rungs­we­sen des Vereins fällt in die Verant­wor­tung des Geschäfts­füh­rers. So ist
er u.a. zustän­dig für die Abwick­lung und Nach­ver­fol­gung von Versi­che­rungs­fäl­len z.B. nach
Sport­un­fäl­len im Verein.

Als Geschäfts­füh­rer ist man für die Orga­ni­sa­ti­on des Spiel­be­triebs des Vereins zustän­dig. Hier­bei
müssen die Mann­schaf­ten und Spieler/innen des Vereins dem Verband für die jewei­li­gen Ligen und
Pokal­wett­be­wer­be gemel­det und z.B. Pass­an­trä­ge gestellt werden.

Der Geschäfts­füh­rer ist für die Durch­füh­rung der Bestands­er­he­bung des Vereins
und für die erfor­der­li­che Meldung an den Landes­sport­bund verant­wort­lich. Er kümmert sich um die Bean­tra­gung von Förder­mit­teln und Zuschüs­sen und wirkt bei Vertrags­ver­hand­lun­gen und –abschlüs­sen des Präsi­di­ums mit.

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