Was macht man als Geschäftsführer von Phönix 95 Höxter
Bei Phönix ist der Geschäftsführer für die Erledigung der Alltagsgeschäfte zuständig. Gemäß der
Vereinssatzung ist er darüber hinaus auch der Vertreter des Präsidenten und ist somit, gem. §26 BGB, auch Alleinvertretungsbefugt
für den Verein.
Der Geschäftsführer ist im Präsidium für die Koordinierung und Priorisierung der anfallenden
Aufgaben des Vorstandes verantwortlich. Neben der Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im
Namen des Vereins, ist er auch für die Eingangsbearbeitung, Sortierung und ggf. Beantwortung des
Post- und E‑Mailverkehrs des Vereins zuständig. Hierbei stellt er sicher, dass eingehende
Informationen an die jeweiligen Mitglieder des Präsidiums oder des erweiterten Vorstandes
weitergeleitet werden.
Eine weitere Aufgabe des Geschäftsführers ist die Verwaltung der Vereinsmitglieder. Er ist zuständig
für die Erfassung neuer Mitglieder und für den Versand von Aufnahmebestätigungen, der
Archivierung von Aufnahmeanträgen und auch der Erfassung von Kündigungen, sowie deren
Bestätigung. Als zentrale Stelle der Mitgliederverwaltung nimmt der Geschäftsführer Beschwerden
von Vereinsmitgliedern entgegen.
Das gesamte Versicherungswesen des Vereins fällt in die Verantwortung des Geschäftsführers. So ist
er u.a. zuständig für die Abwicklung und Nachverfolgung von Versicherungsfällen z.B. nach
Sportunfällen im Verein.
Als Geschäftsführer ist man für die Organisation des Spielbetriebs des Vereins zuständig. Hierbei
müssen die Mannschaften und Spieler/innen des Vereins dem Verband für die jeweiligen Ligen und
Pokalwettbewerbe gemeldet und z.B. Passanträge gestellt werden.
Der Geschäftsführer ist für die Durchführung der Bestandserhebung des Vereins
und für die erforderliche Meldung an den Landessportbund verantwortlich. Er kümmert sich um die Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen und wirkt bei Vertragsverhandlungen und –abschlüssen des Präsidiums mit.